Demokassette oder Demo-CD:
Auszug aus ROCKPOOF, Basel, RFV
Die Veranstalter oder A&R-Manager, die pro Monat 100 oder mehr Demos bekommen,
hören sich das Demo zwar an, werden aber beispielsweise dabei unterbrochen und
wissen dann nicht mehr, zu welcher Band das nicht beschriftete Demo gehört.
Jedes Demo sollte daher Name und Anschrift (sei es nur die Handy-Nummer) der
Band, sowohl auf dem Tape/der CD selbst als auch auf dem Demo-Cover enthalten.
Eine am Computer leicht zu bastelnde Cover-Vorlage erspart dabei die Kosten für
Nachbesserungen, falls man bei einem Demo die Songreihenfolge ändern will.
Der wichtige erste Song:
Die Realität der Demoauswahl bei Veranstaltern oder Wettbewerbs-Jurysitzungen
zeigt immer wieder eines ganz deutlich: der erste Song auf einer Demokassette
ist der Schlüssel, alles
andere ist meistens nur Beigemüse.
Meist vollzieht sich die Auswahl folgendermassen: Veranstalter,
Plattenfirmen oder Juroren hören sich den ersten Song ganz oder zumindest bis
nach dem ersten Refrain an. Besteht eine einhellige Meinung über das Demo, ist
es entweder akzeptiert oder es fällt durch. Haben Einzelne noch Zweifel, wird in
die ersten Takte des zweiten Songs reingehört, weiter jedoch nicht. Enthält das
Demo mit dem zehnten Song den absoluten Hit der betreffenden Band, so wird
dieser sicher nicht mehr angehört. Darum: die beste, respektive für die Band
repräsentativste Nummer muss immer an die Position Eins!
Auszug aus ROCKPOOF, Basel, RFV
Das gleiche gilt auch für Live-Demos, die ab und zu von Veranstaltern oder bei
Wettbewerben verlangt werden. Der Hintergrund ist schlicht der, dass
Veranstalter hören wollen, was sie
sich auf die Bühne holen. Hat eine Band gute Studioaufnahmen mit zahlreichen
Overdubs und ist sie nicht fähig, diese Klangqualität mit entsprechender
Stimmung vor Publikum zu präsentieren, wird sie natürlich nicht mehr gebucht.
Live-Demos (oder Live-Videos) sind ein legitimer Filter, werden allerdings nach
den gleichen Regeln wie Studio-Demos angehört.
Tips zum Demoversand an Veranstalter
Wenn ihr eine Tour plant, müsst ihr an vielen Orten schon drei bis vier
Monate vor Tourbeginn buchen (manchmal sogar noch
früher). Deshalb: nicht zu spät damit beginnen! Erstellt zu jedem Ort, den ihr
anfragt ein kleines Gesprächsprotokoll mit wichtigen Infos, z.B.: Wie heissen
die Verbindungsleute, an welchen Tagen
und Uhrzeiten ist jemand im Büro zu erreichen, wie ist die Reaktion.
Konzertvertrag
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Immer wieder hört man von Bands Schauergeschichten über ausgefallene Konzerte,
die nur basierend auf mündlichen Verabredungen mit Veranstaltern organisiert
wurden. Die Gruppe fährt zum ausgemachten Termin an den Veranstaltungsort,
sieht keine Plakate in der Umgebung hängen, und wenn sie endlich in der
Ortschaft ist, trifft sie nur auf unwissende Angestellte am Veranstaltungsort
oder steht gar vor verschlossenen Türen. Solche
Situationen können am besten mit einem ordentlichen Vertrag vermieden werden.
Jeder Vertrag sollte aber einige grundsätzliche Informationen enthalten:
> den Gegenstand des Vertrages: Dass der Veranstalter den Künstler für das
bestimmte Gastspiel engagiert
> den Veranstaltungsort
> das Datum
> die Anfangszeit, sowie Aufbauzeiten und das Minimum der Spieldauer
> die Gage (inklusive allfälliger prozentualer Beteiligung an den
Eintrittsgeldern)
Wenn der Künstler ein Solokünstler ist, der von einer Gruppe
begleitet wird, sollte das auch detailliert aufgeführt werden.
Der Konzertvertrag sollte auch eine Klausel enthalten, welche die Haftung bei
Absage oder Vertragsbruch regelt.
Auszug aus ROCKPOOF,Basel, RFV